Alle handelsüblichen Autositze müssen dem Gesetz nach eine Zu-
lassung vom Kraftfahrbundesamt und einen Crashtest nachweisen, bevor diese überhaupt in Kfz eingesetzt werden können. Für behin-
derte Kinder gibt es seit dem Juni 1990 eine Ausnahmeverordnung, wonach es für diese Personengruppe ausreichend ist, wenn die Konstruktion dem Stand der Technik entspricht und eine Einbau-
und Gebrauchsanweisung beigefügt ist.
Wir stellen jedoch höhere Ansprüche an die Sicherheit und "crashen" jeden Autositz mehrfach nach der neusten ECE R44-04. Dabei testen wir nicht nur den Sitz, sondern auch die Funktion und Sicherheit des Zubehörs.
Auch ist dieser Test für uns keine Momentaufnahme, sondern wir wiederholen diesen in regelmässigen Abständen und lassen die Ergebnisse in unsere Qualitätsaudits einfliessen. So haben wir durch diese Prüfungen erkannt, dass eine Kopfstütze die Werte beim Seiten-
crash wesentlich verbessern kann. Aus diesem Grunde statten wir alle Autositze serienmäßig mit einer Kopfstütze und einem 5-Punkt-Sicher-
heitsgurt aus.